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Gewinnspiel oder Glücksspiel? Der rechtliche Rahmen einfach erklärt
Der Unterschied zwischen Gewinnspiel und Glücksspiel hängt an einem einzigen Wort: Einsatz. Wir erklären, warum das so ist, was das praktisch bedeutet und wann die Glücksspiel-Aufsicht ins Spiel kommt.
Wer eine Verlosung plant, landet schneller im rechtlichen Graubereich, als ihm lieb ist. Die Frage, ob das eigene Vorhaben ein harmloses Gewinnspiel ist oder ein lizenzpflichtiges Glücksspiel, hängt an einer einzigen Bedingung: dem Einsatz. Wer das nicht kennt, kann eine Tombola für das Vereinsfest abhalten, die formell illegal ist, und im schlimmsten Fall ein Bußgeld der Glücksspiel-Aufsicht kassieren. Wir gehen die Rechtslage in ihren Grundzügen durch.
Die Auslobung als rechtliche Grundlage
Im deutschen Zivilrecht ist die rechtliche Grundlage für ein Gewinnspiel der § 657 BGB, die sogenannte Auslobung. Wörtlich heißt es dort: “Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolgs, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.”
Übersetzt: Wer öffentlich verspricht, eine Belohnung zu zahlen, wenn jemand eine bestimmte Handlung ausführt, ist daran gebunden. Bei einer Verlosung ist die Handlung die Teilnahme (z.B. das Kommentieren unter dem Instagram-Post), die Belohnung ist der Gewinn. Sobald jemand die Bedingung erfüllt hat und die Ziehung ihn als Gewinner ausweist, hat er einen Rechtsanspruch auf den Gewinn.
Das gilt unabhängig davon, ob ihr einen Vertrag im klassischen Sinne geschlossen habt. Die Auslobung ist eine einseitige Erklärung, die mit der Veröffentlichung wirksam wird. Niemand muss extra Ja sagen. Das schützt Teilnehmer vor unseriösen Veranstaltern, die im Nachhinein behaupten würden, das sei doch gar nicht so gemeint gewesen.
Was das Glücksspielrecht daraus macht
Anders sieht es aus, sobald Geld im Spiel ist. § 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) 2021 definiert: “Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird (Einsatz) und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.”
Drei Bedingungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:
Erstens, ein Spielangebot. Das ist breit zu verstehen, jede strukturierte Form der Veranstaltung zählt.
Zweitens, ein Einsatz für den Erwerb einer Gewinnchance. Das ist die entscheidende Bedingung. Wer ohne eigene Vermögensleistung teilnehmen kann, ist im Gewinnspiel-Bereich. Wer Geld zahlt, um eine Chance zu haben, ist im Glücksspiel.
Drittens, die Entscheidung hängt überwiegend vom Zufall ab. Bei einer Auslosung ist das offensichtlich der Fall. Bei einem Rätsel, das man lösen muss, hängt es vom Können ab, also wäre es kein Glücksspiel. In Zwischenformen (z.B. ein Quiz, bei dem die Schwierigkeit gering ist und der Großteil eh richtig antwortet) hat der BGH wiederholt entschieden, dass die Zufalls-Komponente überwiegt.
Wann braucht man eine Glücksspiel-Erlaubnis?
Sobald alle drei Bedingungen des § 3 GlüStV erfüllt sind, brauchst du eine Erlaubnis. Die Zuständigkeit liegt seit 2022 bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für Online-Glücksspiele und bei den einzelnen Bundesländern für stationäre Angebote.
Das Erlaubnis-Verfahren ist aufwendig und kostspielig. Du musst nachweisen, dass du wirtschaftlich solide bist, dass deine Software unmanipulierbar ist (oft mit Audit-Pflicht), dass du Spieler-Schutz-Maßnahmen implementierst (Selbstausschluss-System, Einsatzlimits, Suchtprävention) und vieles mehr. Für eine kleine Spendentombola ist das offensichtlich überdimensioniert, deshalb gibt es Ausnahmen.
Die Ausnahmen für kleine Lotterien
Die Bagatell-Lotterie oder Kleine Lotterie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Vereinsfest-Tombolas und Pfarrgemeinde-Lotterien überhaupt möglich sind. Die Regeln dazu stehen nicht im GlüStV selbst, sondern in den Ausführungsgesetzen der Bundesländer und können daher leicht variieren.
Grundsätzlich gilt: Wenn die Lotterie regional begrenzt ist, ausschließlich für gemeinnützige Zwecke veranstaltet wird und die Gesamteinnahmen unter einer bestimmten Schwelle liegen (üblicherweise 40.000 Euro pro Veranstaltung), gelten erleichterte Anforderungen. Meist genügt eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt, manchmal eine vereinfachte Erlaubnis.
In der Praxis heißt das: Ein Sportverein, der auf seinem Sommerfest Tombola-Lose für je einen Euro verkauft und maximal 200 Lose à 1 Euro umsetzt, ist im legalen Bagatell-Bereich. Wer aber eine Online-Lotterie mit deutschlandweiten Teilnehmern und großen Einnahmen plant, ist klar im Lizenz-pflichtigen Glücksspielrecht.
Was bedeutet das für Instagram-Verlosungen?
Eine typische Instagram-Verlosung mit Aufforderung “Kommentiere und gewinne” ist kein Glücksspiel, weil kein Einsatz verlangt wird. Der Kommentar ist eine Handlung, kein Vermögensbeitrag. Damit fällt die Verlosung unter § 657 BGB Auslobung, ist genehmigungsfrei und unterliegt nur den üblichen Regeln des Wettbewerbsrechts (UWG).
Anders wäre es, wenn du den Teilnehmern sagen würdest “Kaufe ein Produkt für 10 Euro und nimm an der Verlosung teil”. Das verletzt das Kopplungsverbot nach UWG § 5b Abs. 4 und ist wettbewerbsrechtlich problematisch, auch wenn es noch kein klassisches Glücksspiel ist. Der Trick “kostenlose Postkarten-Alternative” hilft hier oft, weil dann der Einsatz nicht zwingend ist.
Komplett im Glücksspielrecht landest du, wenn du auf deinem Instagram-Account ein “Glücksrad mit Einsatz” anbietest, bei dem Teilnehmer für einen Spin zahlen müssen. Auch wenn das nur ein Euro pro Spin ist, ist es technisch Glücksspiel und braucht eine Erlaubnis.
Das Kopplungsverbot im Detail
§ 5b Abs. 4 UWG schreibt vor, dass die Teilnahme an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden darf. Das nennt man Kopplungsverbot.
Das hatte der BGH in mehreren Urteilen entschärft. Eine Kopplung ist nicht per se verboten, aber sie muss transparent sein. Wenn ein Süßwaren-Hersteller in jeder Packung ein Los hat und die Teilnahme an der Verlosung mit dem Kauf der Packung verknüpft ist, ist das in Ordnung, solange klar erkennbar ist und kein verstecktes Glücksspiel vorliegt.
Im Internet ist die Regel strenger, weil die Kostenstruktur weniger transparent ist. Wer eine Online-Verlosung an einen Newsletter-Abo koppelt, sollte den Wert dieser Leistung erklären können. Wer eine Verlosung an einen Kauf koppelt, sollte alternative Teilnahme-Wege anbieten (z.B. kostenlose Postkarte).
Wettbewerbsrechtliche Risiken bei Verlosungen
Auch wenn deine Verlosung kein Glücksspiel ist, kannst du wettbewerbsrechtlich in Schwierigkeiten geraten. Häufige Stolpersteine:
Erstens, irreführende Werbung über den Gewinn. Wer mit einem “Auto-Hauptgewinn” wirbt, dann aber nur einen Modellauto-Bausatz verlost, kommt in Probleme.
Zweitens, fehlende oder unklare Teilnahmebedingungen. Die müssen vor der Teilnahme einsehbar sein und die wesentlichen Punkte (Zeitraum, Gewinn, Ziehungsverfahren, Bekanntgabe) klar regeln. Mehr dazu im Ratgeber zu Teilnahmebedingungen und DSGVO.
Drittens, Datenschutz-Verstöße. Wer Teilnehmer-Daten erhebt (Name, E-Mail, Adresse), muss eine Rechtsgrundlage haben und die Betroffenen informieren. Bei Instagram-Verlosungen ist das in der Regel weniger problematisch, weil ein Kommentar öffentlich ist, aber die systematische Verarbeitung zur Verlosung ist trotzdem eine eigene Datenverarbeitung.
Drei typische Praxisfälle und ihre Einordnung
Fall 1: Instagram-Verlosung “kommentiere und gewinne ein Buch”. Kein Einsatz, kein Glücksspiel. Reines Gewinnspiel nach § 657 BGB. Genehmigungsfrei. Du musst nur die üblichen UWG- und DSGVO-Regeln einhalten.
Fall 2: Vereinsfest-Tombola, 200 Lose zu je einem Euro, Erlöse für Jugendarbeit. Mit Einsatz, mit Zufall, also formal Glücksspiel. Aber: passt in die Bagatell-Lotterie-Ausnahme der meisten Bundesländer. Praktisch reicht eine Anzeige beim Ordnungsamt, oft auch das nicht.
Fall 3: Online-Verlosung mit 5 Euro Teilnahmegebühr und Geldpreis von 5.000 Euro, ohne gemeinnützigen Zweck. Klares Glücksspiel ohne Bagatell-Ausnahme. Konzession der GGL nötig. Ohne Erlaubnis riskiert der Veranstalter Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.
Die Einordnung sieht im Einzelfall manchmal komplex aus, ist aber im Kern auf die drei Bedingungen reduzierbar: Spielangebot, Einsatz, Zufalls-Abhängigkeit. Wer eine davon nicht erfüllt, ist nicht im Glücksspiel.
Die Verantwortung des Veranstalters
Auch bei reinen Gewinnspielen ohne Glücksspiel-Bezug trägst du als Veranstalter Verantwortung. Du musst die Teilnehmer-Daten ordentlich behandeln (DSGVO), die Bedingungen transparent kommunizieren (UWG), den ausgelobten Gewinn auch tatsächlich vergeben (§ 657 BGB), und im Streitfall nachweisen können, dass die Ziehung fair gelaufen ist. Wer Comment-Picker-Tools oder den Namens Picker nutzt, sollte die Ziehung dokumentieren, etwa per Screenshot oder Bildschirm-Aufnahme. Bei Zweifelsfällen ist die Auslobung im Vorfeld so präzise wie möglich zu formulieren, weil im Streitfall der Veranstalter die Beweislast für seine eigenen Bedingungen trägt.
Was hängenbleibt
Der Unterschied zwischen Gewinnspiel und Glücksspiel hängt am Einsatz. Wer ohne eigene Vermögensleistung teilnehmen kann, ist im genehmigungsfreien Gewinnspiel-Bereich nach § 657 BGB. Wer Geld zahlt für eine Gewinnchance, ist im lizenzpflichtigen Glücksspielrecht nach § 3 GlüStV. Die Ausnahme der Bagatell-Lotterie macht Vereinsfest-Tombolas möglich, hat aber Einnahmen-Schwellen. Bei Instagram-Verlosungen ohne Einsatz ist die rechtliche Lage entspannt, du musst nur das Kopplungsverbot und die Pflicht zu klaren Teilnahmebedingungen beachten. Wer mehr will als eine kleine Spendentombola, sollte sich vorher bei der zuständigen Behörde oder einem Anwalt erkundigen.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gewinnspiel und Glücksspiel?
Die kürzeste Antwort: der Einsatz. Ein Gewinnspiel im Sinne des § 657 BGB ist eine Auslobung. Du versprichst öffentlich eine Belohnung für eine bestimmte Handlung, etwa das Auflösen eines Rätsels oder die Teilnahme an einer Auslosung. Wer die Bedingung erfüllt, hat einen Anspruch auf die Belohnung. Ein Glücksspiel nach § 3 Abs. 1 GlüStV liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: ein Spielangebot, ein Einsatz mit Vermögensbezug, und die Entscheidung hängt überwiegend vom Zufall ab. Sobald jemand Geld einsetzt, um eine Chance auf einen Gewinn zu haben, ist es kein Gewinnspiel mehr, sondern Glücksspiel.
Was zählt als Einsatz im juristischen Sinne?
Einsatz ist jede vermögenswerte Leistung, die für die Teilnahme erbracht wird. Klassischer Fall: du zahlst einen Euro für ein Los. Auch eine Telefongebühr für einen 0900er-Anruf zählt als Einsatz, wenn sie über das übliche Verbindungsentgelt hinausgeht. Eine kostenlose Postkarte oder eine kostenlose SMS sind kein Einsatz. Diskutiert wird der sogenannte 'verdeckte Einsatz', etwa wenn jemand einen verteuerten Artikel kauft, um an einer Verlosung teilzunehmen. Hier hat der BGH entschieden, dass die Aufpreise klar erkennbar sein müssen, sonst kann es als Glücksspiel gewertet werden.
Brauche ich für ein Gewinnspiel eine Genehmigung?
In der Regel nein. Reine Gewinnspiele ohne Einsatz sind genehmigungsfrei. Du musst dich nur an die allgemeinen Regeln halten: Teilnahmebedingungen müssen klar sein, das Kopplungsverbot nach UWG § 5b Abs. 4 (keine Pflicht-Verbindung zu Kauf), und du musst den Datenschutz einhalten. Bei Glücksspielen sieht es anders aus: praktisch jede Form von Glücksspiel braucht eine Konzession oder Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) oder der zuständigen Landesbehörde. Ausnahmen sind sehr begrenzt, etwa kleine Vereinslotterien unter bestimmten Schwellen.
Was ist die GGL?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 geschaffen und nahm 2022 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Halle an der Saale und ist zuständig für die Erlaubnis und Aufsicht von Online-Glücksspielen, virtuellen Automatenspielen, Online-Poker und Online-Casino-Angeboten. Konzessionen für stationäre Spielbanken und Lotterien laufen weiterhin über die einzelnen Bundesländer. Wer eine Online-Verlosung mit Einsatz machen will, kommt fast immer an der GGL nicht vorbei. Die Behörde verhängt auch Bußgelder gegen illegal operierende Anbieter, was in den letzten Jahren mehrfach Schlagzeilen gemacht hat.
Was sind Bagatell-Lotterien?
Bagatell-Lotterien oder Kleine Lotterien sind eine Ausnahme im Glücksspielrecht für kleine Veranstalter mit geringem Umfang. Wenn die Gesamteinnahmen einer Lotterie unter einer bestimmten Schwelle (üblicherweise 40.000 Euro, je nach Bundesland variierend) liegen, die Lotterie nur regional und für gemeinnützige Zwecke veranstaltet wird, gelten erleichterte Bedingungen. Das ist die rechtliche Grundlage für klassische Vereins-Tombolas auf Sommerfesten oder Pfarrgemeinden-Lotterien. Trotzdem ist meist eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt nötig. Wer mehr als eine Mini-Tombola plant, sollte sich beim Landesinnenministerium oder bei einem auf Glücksspielrecht spezialisierten Anwalt informieren.
Quellen
Worauf dieser Ratgeber sich stützt
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